Das Streikrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Gefahr!
Bitte unterstützen Sie den Marburger Bund und die Aktion „Freiheit statt Tarifdiktatur“ unter:
http://www.freie-gewerkschaften.de
Zitat Beginn “http://freie-gewerkschaften.de/hintergrund/freiheit-statt-tarifdiktatur”, Stand: 08.06.2011
Freiheit statt Tarifdiktatur!
Offene, demokratische Gesellschaften sind plural organisiert. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes gelten unterschiedslos für alle Menschen in diesem Land – unabhängig davon, ob sie einer Mehrheit angehören. Auch die Tarifautonomie ist Ausdruck dieses Verfassungsverständnisses. In Deutschland kann jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, welcher Gewerkschaft er angehören will. Tarifpluralität ist mithin „Folge des verfassungsrechtlich vorgesehenen und geschützten Koalitionspluralismus“ (Bundesarbeitsgericht), wie er in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankert ist.
Vor diesem Hintergrund kann die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den Pluralismus der Gewerkschaften durch ein Zwangsgesetz zur Herstellung der betrieblichen Tarifeinheit auszuhebeln, nur als Aufruf zur Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte aller Arbeitnehmer in diesem Land verstanden werden. BDA und DGB verlangen, dass nur der Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb abgeschlossen hat. Für die Laufzeit dieses Tarifvertrages sollen die anderen Gewerkschaften vom Streikrecht ausgeschlossen werden.
In seiner Wirkung würde eine solche Regelung nur noch von einem generellen Verbot unliebsamer Konkurrenzgewerkschaften übertroffen. Eine Gewerkschaft, deren Tarifverträge durch den Zwang zur Tarifeinheit entwertet werden und die sich dem Diktat einer Einheitsgewerkschaft beugen muss, verliert an Akzeptanz, Attraktivität und Bedeutung – und ist damit in ihrer Existenz bedroht. Der gemeinsame Entwurf von BDA und DGB zielt letztlich auf ein Tarifkartell der Arbeitgeberverbände und der DGB-Gewerkschaften ab.
Solche Monopolstrukturen sind gleichermaßen freiheitsfeindlich wie rechtswidrig. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein Alleinvertretungsanspruch von Einheitsgewerkschaften ableiten. Im Gegenteil: Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, wird ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“ gewährleistet (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz).
Wir fordern deshalb: Die Politik muss sich aus der Umklammerung des alten Tarifkartells befreien und die Allmachtsansprüche von BDA und DGB zurückweisen.
Freiheit statt Tarifdiktatur!
Zitat Ende “http://freie-gewerkschaften.de/hintergrund/freiheit-statt-tarifdiktatur”, Stand: 08.06.2011
Update 04.06.2011:
Inzwischen ist Verdi aus der o.g. Initiative des DGB ausgestiegen. Trotzdem will der DGB weiter das Ziel verfolgen, eine Tarifeinheit gesetzlich festschreiben zu lassen.
Seit einigen Wochen passiert hier wenig. Zeit, darüber nach zudenken, wohin die Reise geht. Was denkt Ihr?
Wir wünschen allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2010
Liebe Besucher!
Wir haben einen neuen Internetauftritt. Der alte ist unter alt.defleurop.de weiterhin verfügbar. Alle relevanten Inhalte werden in der nächsten Zeit migriert werden.
Viel Spaß auf unserer Seite und mit unseren Downloads.